Beurteilungen schlagen sich in Arbeitszeugnissen nieder. Diese Zeugnisse haben aber eine eigene formale Sprache. Deshalb sollten nur geübte Personen diese Zeugnisse erstellen, um Streitigkeiten weitgehend zu vermeiden. Die Personalbewertung ist oft das Stiefkind der Personalverwaltung. Meist wird erst bei der Umbesetzung eines Arbeitsplatzes oder bei der Verabschiedung eines Mitarbeiters nach dessen Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft gefragt. Eine Entwicklung des Mitarbeiters ist aber nur durch eine kontinuierliche Bewertung zu beurteilen. Dazu ist es notwendig, Leistungskriterien auszuwählen und zu definieren. Auch sollten Ziele der Mitarbeiter dabei berücksichtigt werden. Es ist allerdings schwierig bei der Beurteilung persönliche Gefühle unberücksichtigt zu lassen. Der Bandbreite der Beurteilungen sind dadurch keine Grenze gesetzt. Bei vielen Beurteilungen ist die Tendenz zur Mitte zu erkennen oder der Vorgesetzte sieht sich als Maß aller Dinge. Durch entsprechende Gespräche oder Trainings können diese Tendenzen vermieden werden. Aber nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Vorgesetzte müssen beurteilt werden. Welcher Mitarbeiter traut sich aber möglicherweise negatives über seinen Vorgesetzten zu berichten. Der Berater ist neutral und verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. |