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Die richtige Wahl der Gesellschaftsform .....
Die Rechtsform bildet das Gerüst Ihres Unternehmens. Sie sollte passend für
Ihr Unternehmensziel ausgewählt werden. Die Wahl sollte auf nüchternen finanziellen,
steuerlichen und rechtlichen Überlegungen beruhen. Darüber kann es auch
persönliche Gründe für die Entscheidung einer Gesellschaftsform geben.
Bei der Gründung gibt es zunächst keine optimale Rechtsform, oder eine Rechtsform
auf Dauer. Unternehmen befinden sich im ständigen Wandel. Dadurch kann sich auch die
Rechtsform in laufe der Jahre verändern.
Einige Beispiele für eine Rechtsform:
Das Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, welches von einer einzelnen natürlichen Person
geführt wird. Der Einzelunternehmer kann jeden denkbaren Geschäftszweck verfolgen,
solange dieser nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem
gesamten Vermögen. (also Privat- und Geschäftsvermögen)
Die Personengesellschaft
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist im BGB geregelt. Diese Rechtsform ist
die am weitesten gefasste Rechtsform und dient dem Gesetzgeber als Grundlage für alle anderen
Personengesellschaften.
Die offene Handelsgesellschaft (oHG) ist im HGB geregelt.Sie ist eine Gesellschaft mit
der unter gemeinschaftlicher Firma ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe betrieben wird.
Bei der oHG haften grundsätzlich alle Gesellschafter in voller Höhe auch mit ihrem Privatvermögen
für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine für Freiberufler 1995 geschaffene
Rechtsform. Ihr Zweck ist auf die aktive gemeinsame Ausübung freier Berufstätigkeit gerichtet.
Im Gegensatz zu den Personenhandels- und Kapitalgesellschaften übt die Partnerschaftsgesellschaft
kein Handelsgewerbe aus. Der rechtliche Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft ist im PartGG
festgelegt. Von der Struktur her ähnelt sie einer oHG.
Die Kommanditgesellschaft (KG) Die KG ist eine besondere Form der oHG HGB geregelt ist.
Sie unterscheidet sich durch eine Aufspaltung von Haftung und Entscheidung zwischen den
Gesellschaftern. Bei den Kommanditisten ist die Haftung auf die Höhe der gesellschaftsvertraglich
geschuldeten Kapitaleinlage beschränkt, während die übrigen Gesellschafter, die Komplementäre,
uneingeschränkt persönlich haften.
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Erscheinungsform der KG, deren persönlich haftende
Gesellschafterin (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine GmbH (juristische Person)
ist. Die Sicherheit ist etwa die gleiche wie bei der GmbH. Die Gesellschafter müssen zudem nicht
über die für die Unternehmenstätigkeiten erforderlichen Qualifikationen verfügen.
Die GmbH & Co. KG wird häufig dann verwendet, wenn eine Vielzahl von Kommanditisten Geldbeträge
einbringen und aufgrund hoher Finanzvolumen niemand die Position des persönlich haftenden
Gesellschafters übernehmen will.
Die Kapitalgesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im GmbH Gesetz geregelt.
Das Gründungsvermögen einer GmbH (Stammkapital) wird von den Gesellschaftern der GmbH in
Form einer Stammeinlage zur Verfügung gestellt. Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens
25.000 Euro betragen. Eine GmbH kann grundsätzlich zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet
werden. Nach erfolgter Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH entstanden und haftet
ausschließlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Sollte in der Gründungsphase das
Stammkapital aufgebraucht sein und die Gesellschaft noch nicht ins Handelsregister eingetragen sein
oder auch durch mangelnde Masse nicht eingetragen werden, haften die Gesellschafter
defakto unbeschrängt.
Die Unternhemergesellschaft UG (auch "Mini-GmbH" oder "Ein-Euro-GmbH") wird derzeit häufig
angepriesen, wie vor einigen Jahren die englische Limited. Der Ansatz ist, dass über eine
im deutschen Recht verwurzelte Gesellschaftsform auch ohne großen Kapitaleinsatz die Haftung
beschränkt werden kann. Das Stammkapital soll durch Rücklagen aus dem Gewinn "angespart" werden.
Dazu sollen 25 Prozent vom Gewinn bis zum Erreichen des Stammkapitals einer normalen GmbH von
25.000 Euro in Stammkapital umgewandelt werden. Nach erreichen des Stammkapitals erhält
die Mini-GmbH den Status einer "normalen" GmbH.
Die Limited ist die in England am häufigsten vertretene Rechtsform. Dabei unterscheidet
man zwischen Private Limited Company by Shares (Ltd.), Private Limited Company by Guarantee,
Private Unlimited Company und Public Limited Company (PLC).
Die überwiegende Zahl der Gesellschaften in England sind Private Limited Company by Shares (Ltd.).
Diese Form ist auch für Gründer die interessantere Variante, da es sich dabei um eine Rechtsform
handelt, die einfach und günstig zu gründen ist. Sie entspricht in etwa der deutschen GmbH.
Auch für deutsche Gründer ist es möglich, die Limited als Rechtsform zu wählen. Dies ist aufgrund
der garantierten europäischen Niederlassungsfreiheit, die in mehreren Urteilen des EuGH bestätigt
wurde, möglich.
Die Aktiengesellschaft soll hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden. Für
Unternehmensgründer hat sie meist keine Bedeutung. Die Unternehmenskonstruktion ist sehr komplex,
bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Auch ist die Gründung mit einem sehr hohen Kapitalaufwand
verbunden.
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